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   LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23   

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LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23 (https://dejure.org/2023,38921)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17.11.2023 - 4 T 174/23 (https://dejure.org/2023,38921)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17. November 2023 - 4 T 174/23 (https://dejure.org/2023,38921)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1831 Abs 1 Nr 1 BGB, § 332 S 2 FamFG
    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege der Rechtshilfe; Wirkung einer nachgeholten Anhörung im Ausgangs- und Beschwerdeverfahren bei einer Unterbringung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    aa) Gemäß § 331 Satz 1 FamFG ist bei Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme im Wege der einstweiligen Anordnung eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe abweichend von § 319 Abs. 4 zulässig (BayObLG, Beschluss vom 15.09.1999 - 3Z BR 221/99).

    Soweit in der Rechtsprechung betont wird, dass die Nachholung einer an sich zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörung den einmal eingetretenen Verfahrensfehler nicht zu beseitigen vermag (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.09.1999 - 3Z BR 221/99, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007 - 15 W 235/07, juris; LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2014 - 4 T 90/14, juris Rn. 9, und vom 23.07.2013 - 4 T 158/13, juris Rn. 6), vermag die Kammer sich dem (nur) insoweit anzuschließen, als damit im Einklang mit den bereits dargelegten Maßstäben eine rückwirkende Heilung abgelehnt wird.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Das Unterlassen der verfahrens- und verfassungsrechtlich gebotenen mündlichen Anhörung drückt der wegen ihrer grundlegenden Bedeutung der gleichwohl angeordneten Maßnahme den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Anhörung rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80, BVerfGE 58, 208, 222).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Soweit die Verfahrenshandlungen nachzuholen sind, meint unverzüglich im Hinblick auf den Eingriff in das Freiheitsrecht das unmittelbare Tätigwerden des Betreuungsgerichtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der Regel am nächsten Tag (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 338/07, FamRZ 2007, 1627; OLG Schleswig, Beschluss vom 29.12.1993 - 2 W 163/93, FamRZ 1994, 781; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 3Z BR 64/00, FamRZ 2001, 578; Jürgens/Marschner, FamFG, 7. Aufl. 2023, § 332 Rn. 3).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Es bedarf mithin keiner weiteren Erörterung, ob ein Verzicht auf eine zweitinstanzliche Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zulässig gewesen wäre, nachdem im Zusammenhang mit der erstinstanzlichen Anhörung zwar eine Verfahrensvorschrift verletzt wurde (was grundsätzlich zur erneuten Anhörung verpflichtet; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 09.11.2011 - XII ZB 286/11, juris, und vom 02.03.2011 - XII ZB 346/10, juris), der betreffende Fehler aber zwischenzeitlich mit Wirkung ex nunc behoben worden war (oben b).
  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Es bedarf mithin keiner weiteren Erörterung, ob ein Verzicht auf eine zweitinstanzliche Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zulässig gewesen wäre, nachdem im Zusammenhang mit der erstinstanzlichen Anhörung zwar eine Verfahrensvorschrift verletzt wurde (was grundsätzlich zur erneuten Anhörung verpflichtet; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 09.11.2011 - XII ZB 286/11, juris, und vom 02.03.2011 - XII ZB 346/10, juris), der betreffende Fehler aber zwischenzeitlich mit Wirkung ex nunc behoben worden war (oben b).
  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Einer nachgeholten Anhörung, die nur unter engen zeitlichen Voraussetzungen zulässig ist, kann jedoch für die Zukunft "heilende Wirkung" beigemessen werden, so dass die Aufrechterhaltung der Unterbringung nach Anhörung einem erstmals formell ordnungsgemäßen Neuerlass der Anordnung gleichzuachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19, juris Rn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20

    Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Die vom Amtsgericht genehmigte Unterbringungsdauer bis 23.11.2023 wird auch vom Zeitraum der Bestellung der Betreuerin derzeit bis 11.04.2024 umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - XII ZB 349/20, juris Rn. 16).
  • LG Kleve, 17.03.2014 - 4 T 90/14

    Unterbringung; Unterbringungskosten; einstweilige Anordnung; rechtliches Gehör,

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Soweit in der Rechtsprechung betont wird, dass die Nachholung einer an sich zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörung den einmal eingetretenen Verfahrensfehler nicht zu beseitigen vermag (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.09.1999 - 3Z BR 221/99, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007 - 15 W 235/07, juris; LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2014 - 4 T 90/14, juris Rn. 9, und vom 23.07.2013 - 4 T 158/13, juris Rn. 6), vermag die Kammer sich dem (nur) insoweit anzuschließen, als damit im Einklang mit den bereits dargelegten Maßstäben eine rückwirkende Heilung abgelehnt wird.
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Soweit die Verfahrenshandlungen nachzuholen sind, meint unverzüglich im Hinblick auf den Eingriff in das Freiheitsrecht das unmittelbare Tätigwerden des Betreuungsgerichtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der Regel am nächsten Tag (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 338/07, FamRZ 2007, 1627; OLG Schleswig, Beschluss vom 29.12.1993 - 2 W 163/93, FamRZ 1994, 781; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 3Z BR 64/00, FamRZ 2001, 578; Jürgens/Marschner, FamFG, 7. Aufl. 2023, § 332 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Auszug aus LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23
    Soweit in der Rechtsprechung betont wird, dass die Nachholung einer an sich zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörung den einmal eingetretenen Verfahrensfehler nicht zu beseitigen vermag (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.09.1999 - 3Z BR 221/99, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007 - 15 W 235/07, juris; LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2014 - 4 T 90/14, juris Rn. 9, und vom 23.07.2013 - 4 T 158/13, juris Rn. 6), vermag die Kammer sich dem (nur) insoweit anzuschließen, als damit im Einklang mit den bereits dargelegten Maßstäben eine rückwirkende Heilung abgelehnt wird.
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

  • LG Kleve, 23.07.2013 - 4 T 158/13

    Abhilfeverfahren, Verfahrensmangel, Verfahrenspfleger, Stellungnahme

  • LG Freiburg, 15.08.2022 - 4 T 139/22

    Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit: Unverzügliche Nachholung

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